Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts Düsseldorf im Urteil vom 22.06.2018 abgeändert, soweit sie zugleich die Festsetzung der Gerichtsgebühren gem. § 63 Abs. 2 GKG betrifft.
Der Gerichtsgebührenwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 51.460,86 € festgesetzt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|