Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 06.02.2017 abgeändert.
Der Streitwert für die Gerichtsgebühren wird auf 20.097,45 € festgesetzt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
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