Auf die Gegenvorstellung des Klägers zu 3) vom 01.11.2023, wird der Beschluss des Senats vom 11.10.2023, mit dem der Streitwert für das Berufungsverfahren auf 500.000 € festgesetzt wurde, dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für das Berufungsverfahren auf 160.000 € herabgesetzt wird.
2.Im Übrigen wird der Gegenvorstellung des Klägers zu 3) keine Folge gegeben.
I.
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