1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 17.05.2013 abgeändert und die Klage abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird zugelassen.
und beschlossen:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.
I.
Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird vorab gemäß § Abs. , Nr. auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils sowie den Beschluss vom 28.06.2013 zur Ergänzung des Tatbestandes verwiesen.
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