BFH - Urteil vom 30.06.2021
VII R 1/19
Normen:
StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b; StromStV § 12b Abs. 4;
Fundstellen:
BB 2021, 2838
BB 2022, 1111
BFH/NV 2022, 36
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 14.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1165/16

Stromsteuerliche Behandlung des von einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen erzeugten, an Letztverbraucher in räumlichen Zusammenhang zu der Anlage gelieferten StromsRechtsfolgen des Erhalts der Einspeisevergütung nach dem EEG

BFH, Urteil vom 30.06.2021 - Aktenzeichen VII R 1/19

DRsp Nr. 2021/17605

Stromsteuerliche Behandlung des von einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen erzeugten, an Letztverbraucher in räumlichen Zusammenhang zu der Anlage gelieferten Stroms Rechtsfolgen des Erhalts der Einspeisevergütung nach dem EEG

NV: Erzeugt ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen in einer Anlage mit einer elektrischen Nennleistung unter 2 MW Strom und liefert es diesen an Letztverbraucher, die den Strom in räumlichem Zusammenhang zu der Anlage entnehmen, ist der entnommene Strom gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG steuerfrei, auch wenn das Energieversorgungsunternehmen für die geleistete Strommenge die Einspeisevergütung nach dem EEG erhalten hat.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.11.2018 – 1 K 1165/16 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b; StromStV § 12b Abs. 4;

Gründe

I.