FG Sachsen - Urteil vom 09.12.2010
1 K 184/07
Normen:
KStG 2002 § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 Fassung: 2008-12-19; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; GG Art. 20 Abs. 3; AEUV Art. 108 Abs. 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1; HGB § 253 Abs. 1; HGB § 255 Abs. 1;

Stromvergleich in den neuen Bundesländern als entgeltliches Geschäft Anschaffungskosten der Versorgungsanlagen rückwirkende Neuregelung des kommunalen Querverbunds durch das JStG 2009 ist verfassungsgemäß

FG Sachsen, Urteil vom 09.12.2010 - Aktenzeichen 1 K 184/07

DRsp Nr. 2011/19062

„Stromvergleich” in den neuen Bundesländern als entgeltliches Geschäft Anschaffungskosten der Versorgungsanlagen rückwirkende Neuregelung des kommunalen Querverbunds durch das JStG 2009 ist verfassungsgemäß

1. Der sog. „Stromvergleich” vom 22.12.1992, durch den sich Treuhandanstalt und Energieversorgungsunternehmen bereit erklärten, den beschwerdeführenden Kommunen, sofern sie eine Genehmigung zur Aufnahme der Stromversorgung nach § 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erhalten, „auf Verlangen alle örtlichen Versorgungsanlagen (Strom und Fernwärme) gegen Erstattung des Sachzeitwerts auf den Stichtag 31.12.1990” zu übertragen, stellt keine Vermögensrückgabe oder vergleichbaren Vorgang, sondern ein entgeltliches Anschaffungsgeschäft dar. 2. Zur Ermittlung der Anschaffungskosten bei späterer Übertragung der Versorgungsanlagen auf eine kommunale Eigengesellschaft (GmbH) gegen den durch Verzicht auf den Rückübertragungsanspruch aus dem Stromvergleich zu leistenden Sachzeitwert der Anlagen.