1) Der Bescheid zum 31.12.2002 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer vom 19. Januar 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. März 2007 wird dahingehend abgeändert, dass der festgestellte Verlustvortrag von 1.320 € auf 5.190 € erhöht wird.
2) Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
3) Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
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