I.
Die Sache befindet sich im dritten Rechtsgang. Streitig ist, ob Studiengebühren für den Besuch einer wissenschaftlichen Hochschule in privater Trägerschaft im Rahmen des §
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden als Eheleute für das Streitjahr 1992 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In ihrer Einkommensteuererklärung machten sie u.a. 1 650 DM als Sonderausgaben i.S. des §
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