Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. September 2012 insoweit aufgehoben, als der Beklagte zur Zahlung von Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die Zeit vom 14. Juli 2011 bis zum 19. September 2011 verurteilt worden ist.
In diesem Umfang wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 14e. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 11. Oktober 2011 zurückgewiesen.
Die weitergehende Revision des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.
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