I.
Streitig ist, ob die vom Arbeitgeber an eine Arbeitnehmerin ausgehändigten Tankgutscheine zu Sachbezügen oder Barlohn führten, nachdem die Arbeitnehmerin selbst ihr Fahrzeug betankt und sich die Aufwendungen dafür auf Grundlage der Tankgutscheine vom Arbeitgeber hatte erstatten lassen.
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