FG Baden-Württemberg - Urteil vom 03.11.2014
10 K 2655/13
Normen:
EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a;

Tarifbegünstigung einer in 2 Jahren ausgezahlten Entlassungsentschädigung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2014 - Aktenzeichen 10 K 2655/13

DRsp Nr. 2015/2232

Tarifbegünstigung einer in 2 Jahren ausgezahlten Entlassungsentschädigung

1. Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 1 und 2 EStG liegen grundsätzlich nur vor, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zufließen und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen. § 34 Abs. 1 EStG ist trotz Zuflusses in 2 Veranlagungszeiträumen nach der BFH-Rechtsprechung u.a. dann anwendbar, wenn der Steuerpflichtige in einem Veranlagungszeitraum nur eine geringfügige Teilleistung erhalten hat und die ganz überwiegende Hauptentschädigungsleistung in einem Betrag in einem anderen Veranlagungszeitraum ausgezahlt wird.