BFH vom 06.09.1995
XI R 71/94

Tarifermäßigung für Entschädigungen

BFH, vom 06.09.1995 - Aktenzeichen XI R 71/94

DRsp Nr. 1997/8335

Tarifermäßigung für Entschädigungen

1. Die Tarifermäßigung für Entschädigungen setzt die Zusammenballung von Einnahmen innerhalb eines Veranlagungszeitraums voraus. 2. Das Merkmal "Zusammenballung von Einnahmen" ist nicht erfüllt, wenn die anläßlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Entschädigung (Abfindung) nur die bis zum Jahresende entgehenden Einnahmen ersetzt und der Steuerpflichtige keine weiteren Einnahmen erzielt, die er bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bezogen hätte.

Für die Praxis:

Eine Entschädigung, die nur Einnahmen eines Jahres ersetzt, ist dann steuerbegünstigt, wenn sie im Jahr der Zahlung mit weiteren Einkünften zusammenfällt und der Steuerpflichtige im Jahr der entgangenen Einnahmen keine weiteren (nennenswerten) Einnahmen gehabt hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16.3.1993, BStBl II 1993, 497).