FG Thüringen - Beschluss vom 28.11.2007
2 K 287/07
Normen:
BierStG § 2 Abs. 2 ; Richtlinie 92/83/EWG Art. 4 Abs. 1 ;

Tarifermäßigung nach § 2 Abs. 2 BierStG für im Brauverfahren hergestelltes Bier aus unabhängigen Brauereien

FG Thüringen, Beschluss vom 28.11.2007 - Aktenzeichen 2 K 287/07

DRsp Nr. 2008/10123

Tarifermäßigung nach § 2 Abs. 2 BierStG für im Brauverfahren hergestelltes Bier aus unabhängigen Brauereien

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht: Sind die Merkmale der rechtlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19.10.1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke für die Anwendung der ermäßigten Steuersätze im Hinblick auf die Erwägungsgründe der Richtlinie dahin zu verstehen, dass eine wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen ansonsten rechtlich unabhängigen Brauereien nur dann anzunehmen ist, wenn die betroffenen Brauereien nicht voneinander unbeeinflusst als Wettbewerber am Markt auftreten können oder genügt bereits die faktische Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Geschäftstätigkeit der Brauereien, um dem Kriterium der Unabhängigkeit nicht mehr zu entsprechen?

Normenkette:

BierStG § 2 Abs. 2 ; Richtlinie 92/83/EWG Art. 4 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Die Klägerin wendet sich, soweit hier entscheidungserheblich, gegen die Versagung der Tarifermäßigung des § 2 Abs. 2 des Biersteuergesetzes (BierStG).