FG Saarland - Beschluss vom 06.12.2005
1 V 282/05
Normen:
KStG § 8 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ;

Teilwertabschreibung wegen dauernder Wertminderung beim Erwerb von Bauerwartungsland

FG Saarland, Beschluss vom 06.12.2005 - Aktenzeichen 1 V 282/05

DRsp Nr. 2006/1272

Teilwertabschreibung wegen dauernder Wertminderung beim Erwerb von Bauerwartungsland

Erwirbt eine Immobiliengesellschaft Bauerwartungsland zu einem Preis über dem Bodenrichtwert, so berechtigt der Hinweis auf eine zögerliche Erschließung durch die zuständige Gemeinde nicht zu einer Teilwertabschreibung wegen "dauernder Wertminderung", wenn die Gemeinde das erworbene Gelände lediglich mit Verzögerung erschließt.

Normenkette:

KStG § 8 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 ;

Tatbestand:

I.

Die Antragstellerin wurde im Jahre 1996 mit einem Stammkapital von 50.000 DM gegründet. Gegenstand des Unternehmens sind die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung sowie als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehn, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte (Dok, Bl. 3 R). Gesellschafter der Antragstellerin sind S, C und N. S und C sind auch Geschäftsführerinnen der Antragstellerin.