1. Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Beteiligten streiten um eine Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauender Wertminderung.
Die Klägerin erwarb am 1. Mai 1995 ein mit diversen Objekten bebautes Grundstück und aktivierte diese mit einem Ansatz von umgerechnet 244.979,75 EUR. Die Gebäude unterteilen sich in Werkstätten, Produktions- und Lagerräume sowie Büro- und Sozialräume. Die Klägerin vermietete diese größtenteils an die S GmbH. Weitere Büroräume vermietete sie an andere Unternehmen. Im Jahr 1998 investierte die Klägerin ca. 120.000 EUR in das Objekt.
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