Thüringer Landesfinanzdirektion - Erlass vom 08.11.2007
InvZ 1280 A - 06 - A 2.15

Thüringer Landesfinanzdirektion - Erlass vom 08.11.2007 (InvZ 1280 A - 06 - A 2.15) - DRsp Nr. 2008/91622

Thüringer Landesfinanzdirektion, Erlass vom 08.11.2007 - Aktenzeichen InvZ 1280 A - 06 - A 2.15

DRsp Nr. 2008/91622

Begünstigte Investitionen nach dem InvZulG 2007: 1. Gewährung von betrieblicher Investitionszulage für Photovoltaikanlagen bei Betrieben der begünstigten Wirtschaftszweige 2. Photovoltaikanlagen als Erstinvestitionen in den Fällen der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte

zu 1.)

Zu der Frage, ob die Anschaffung oder Herstellung einer Photovoltaikanlage durch einen Betrieb der begünstigten Wirtschaftszweige nach dem InvZulG 2007 zulagenbegünstigt ist, bittet LFD nachfolgende Rechtsauffassung zu vertreten:

Befinden sich die Photovoltaikanlagen auf dem Betriebsgelände des Betriebes eines begünstigten Wirtschaftszweiges, insbesondere auf den Dächern der Betriebs- und Lagergebäude, ist von einem einheitlichen Gewerbebetrieb auszugehen. Es handelt sich dann um einen sogenannten Mischbetrieb, bei dem die Erzeugung von elektrischem Strom regelmäßig von untergeordneter Bedeutung sein wird. Dabei ist das Vorliegen einer wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Verbindung der Tätigkeiten zu unterstellen, wenn nicht wesentliche Anhaltspunkte zu einer anderen Beurteilung führen. Es ist davon auszugehen, dass die Tätigkeiten einander ergänzen.