Thüringer Landesfinanzdirektion - Erlass vom 16.08.2007
S 3837 A - 04 - A 1.14

Thüringer Landesfinanzdirektion - Erlass vom 16.08.2007 (S 3837 A - 04 - A 1.14) - DRsp Nr. 2008/91423

Thüringer Landesfinanzdirektion, Erlass vom 16.08.2007 - Aktenzeichen S 3837 A - 04 - A 1.14

DRsp Nr. 2008/91423

Erbschaft- und Schenkungsteuer; Verwendung aktueller Sterbetafeln bei der Berechnung des Ablösebetrags nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG

Anlage:Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 05. Juni 2007

Anbei übersendet die LFD die gleich lautenden Erlasse zur Berechnung des Ablösebetrags nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG vom 5. Juni 2007 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Die Erlasse sind auf alle noch nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzungen anzuwenden.

Sie werden in Kürze im BStBl I veröffentlicht.

Abweichend von H 85 Abs. 6 ErbStR, Anhang 10 zum amtlichen Erbschaftsteuerhandbuch Tz 2.1.3 und Tabelle 6 Erbschaftsteuerhandbuch sind bei der Berechnung des Ablösebetrages aktuelle Sterbetafeln zu verwenden.