Anlage:Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 05. Juni 2007
Anbei übersendet die LFD die gleich lautenden Erlasse zur Berechnung des Ablösebetrags nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG vom 5. Juni 2007 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Die Erlasse sind auf alle noch nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzungen anzuwenden.
Sie werden in Kürze im BStBl I veröffentlicht.
Abweichend von H 85 Abs. 6 ErbStR, Anhang 10 zum amtlichen Erbschaftsteuerhandbuch Tz 2.1.3 und Tabelle 6 Erbschaftsteuerhandbuch sind bei der Berechnung des Ablösebetrages aktuelle Sterbetafeln zu verwenden.
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