Thüringer Landesfinanzdirektion - Verfügung vom 30.05.2008
S 2121 A - 31 - A 2.15(L)

Thüringer Landesfinanzdirektion - Verfügung vom 30.05.2008 (S 2121 A - 31 - A 2.15(L)) - DRsp Nr. 2008/92627

Thüringer Landesfinanzdirektion, Verfügung vom 30.05.2008 - Aktenzeichen S 2121 A - 31 - A 2.15(L)

DRsp Nr. 2008/92627

EXIST-Gründerstipendien Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 44 EStG

EXIST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt. Die Maßnahme EXIST-Gründerstipendium ist Bestandteil des Programms „Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)”, das zur Verbesserung des Gründungsklimas an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beiträgt. Mit der Maßnahme EXIST-Gründerstipendium wird die Vorbereitung innovativer Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Frühphase der Unternehmensgründung, insbesondere die Erstellung eines tragfähigen Businessplanes und die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen in Form von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen über einen Zeitraum von maximal drei Jahren gefördert. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie des BMWi vom 3. Mai 2007, Bundesanzeiger Nr. 88 vom 11. Mai 2007, S. 4875.

Ziel von EXIST-Gründerstipendien ist unter anderem die Hinführung von Studierenden, Absolventen/Absolventinnen und Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen zur unternehmerischen Selbständigkeit und Gründung eines eigenen Unternehmens.