BGH - Urteil vom 29.07.2008
XI ZR 387/06
Normen:
BGB § 242 ;
Fundstellen:
BGHReport 2009, 20
MDR 2008, 1284
VersR 2009, 933
WM 2008, 1782
ZIP 2008, 1816
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe, vom 31.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 17 U 233/06
LG Mannheim, vom 18.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 425/05

Treuwidrigkeit der Berufung des Kreditnehmers auf die Nichtigkeit einer Treuhandvollmacht wegen Verstoßes gegen das RBerG bei Stellung eines eigenen Kontoeröffnungsantrags

BGH, Urteil vom 29.07.2008 - Aktenzeichen XI ZR 387/06

DRsp Nr. 2008/17439

Treuwidrigkeit der Berufung des Kreditnehmers auf die Nichtigkeit einer Treuhandvollmacht wegen Verstoßes gegen das RBerG bei Stellung eines eigenen Kontoeröffnungsantrags

»Verstößt die dem Vertreter erteilte umfassende Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz, so ist der Kreditnehmer im Allgemeinen nicht deshalb nach § 242 BGB gehindert, sich auf die Nichtigkeit des in seinem Namen geschlossenen Darlehensvertrages zu berufen, weil er auf die Bitte der Bank hin einen eigenen Kontoeröffnungsantrag gestellt hat.«

Normenkette:

BGB § 242 ;

Tatbestand:

Die Kläger begehren die Rückzahlung eines abgelösten Darlehens, das ihnen die beklagte Bank zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung gewährt hat. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: