FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.10.2011
8 K 8184/08
Normen:
KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3; KStG § 13 Abs. 2; KStG § 13 Abs. 5; KStG § 6 Abs. 5; EStG § 3c; EStG § 4d;

Überdotierung einer Unterstützungskasse Übertragung des vollständigen Kassenvermögens ohne Satzungsänderung führt nicht zur Beendigung der Steuerbefreiung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.10.2011 - Aktenzeichen 8 K 8184/08

DRsp Nr. 2012/9818

Überdotierung einer Unterstützungskasse Übertragung des vollständigen Kassenvermögens ohne Satzungsänderung führt nicht zur Beendigung der Steuerbefreiung

Die Übertragung des vollständigen Kassenvermögens einer Unterstützungskasse auf einen Pensionsfonds ohne Satzungsänderung kann nicht zu einer Beendigung der Steuerbefreiung führen, die es rechtfertigen würde, eine Beurteilung der Überdotierung auf einen abweichenden Zeitraum im Sinne von § 13 Abs. 2 KStG vorzunehmen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3; KStG § 13 Abs. 2; KStG § 13 Abs. 5; KStG § 6 Abs. 5; EStG § 3c; EStG § 4d;

Tatbestand:

Der Kläger ist ein im Jahr 1992 gegründeter eingetragener Verein, der nach seinem Satzungszweck auf das Betreiben einer Unterstützungskasse gerichtet war. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2006 übertrug der Kläger nahezu sein gesamtes Vermögen auf die PB AG. Diese übernahm die Verpflichtung des Klägers aus den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Eine Beschlussfassung über die Übertragung des Vermögens erfolgte nicht. Auch die Satzung wurde aufgrund dieser Handlung nicht geändert.