FG Köln - Beschluss vom 16.11.2011
10 V 2336/11
Normen:
EStG § 4 Abs 1; EU-Vertrag Art 49;
Fundstellen:
IStR 2012, 184

Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte, Europarecht: Gewinnerhöhende Auflösung des gemäß Betriebsstättenerlass gebildeten Ausgleichspostens nach 10 Jahren, Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit

FG Köln, Beschluss vom 16.11.2011 - Aktenzeichen 10 V 2336/11

DRsp Nr. 2012/2958

Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte, Europarecht: Gewinnerhöhende Auflösung des gemäß Betriebsstättenerlass gebildeten Ausgleichspostens nach 10 Jahren, Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit

Die zwangsweise gewinnerhöhende Auslösung eines nach den Grundsätzen des Betriebsstättenerlasses vom 24.12.1999 (BStBl. I 1999, 1076, Tz. 2.6.1.) anlässlich der Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte gebildeten Ausgleichspostens nach Ablauf von zehn Jahren begegnet ernsthaften europarechtlichen Bedenken.

Normenkette:

EStG § 4 Abs 1; EU-Vertrag Art 49;

Tatbestand

I.

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Frage, ob ein im Jahre 1998 anlässlich der Übertragung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte gebildeter bilanzieller Ausgleichsposten im Streitjahr 2008 gewinnerhöhend aufgelöst werden darf.