Übergabevertrag; Übernahme von Schönheitsreparaturen
BFH, Beschluß vom 13.12.2000 - Aktenzeichen X B 81/00
DRsp Nr. 2001/3982
Übergabevertrag; Übernahme von Schönheitsreparaturen
1. Es bedarf keiner höchstrichterlichen Entscheidung, dass auch Übergabeverträge nach den allgemeinen Grundsätzen (§§ 133, 157BGB) unter Berücksichtigung ihres Zwecks auszulegen sind.2. Die steuerrechtliche Anerkennung von Versorgungsleistungen als SA setzt voraus, dass im Übergabevertrag als dessen wesentlicher Inhalt der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlung vereinbart wird.