Die Beteiligten streiten, ob das in einer Liechtensteiner Stiftung angelegte Vermögen, hinsichtlich dessen die Erblasserin Erstbegünstigte und der Kläger und Erbe Nachbegünstigter war, zum Nachlass der Erblasserin gehört und der Erbschaftsteuer unterliegt.
Der Kläger ist ausweislich des notariellen Testaments vom 16.02.2005 Alleinerbe der am 00.00.0000 verstorbenen Erblasserin N.
Die Erblasserin hatte bereits 1999 Vermögen auf die nach liechtensteinischem Recht errichtete S Stiftung übertragen. Das Gründungsstatut (Blatt 237 bis 244 der Erbschaftsteuerakte II) lautet insoweit:
„STATUTEN |
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