FG Köln - Urteil vom 11.12.2014
10 K 2414/12
Normen:
EStG a.F. § 36 Abs 2 Satz 2 Nr 3; AO § 175 Abs 2 Satz 2; EGAO Art 97 § 9 Abs 3; EStG a.F. § 20 Abs 1 Nr 3;

Übergangsfrist und Nachweiserfordernisse nach Meilicke II

FG Köln, Urteil vom 11.12.2014 - Aktenzeichen 10 K 2414/12

DRsp Nr. 2015/5779

Übergangsfrist und Nachweiserfordernisse nach "Meilicke II"

Ungeachtet der Frage, wann eine nach den Vorgaben des EuGH bei Einführung des § 175 Abs. 2 Satz 2 AO zu wahrende angemessene Übergangsfrist beginnt und wie diese zu bemessen ist, kommt eine Anrechnung belgischer Körperschaftsteuer im Zusammenhang mit Gewinnausschüttungen einer belgischen Kapitalgesellschaft wegen unzureichendem Nachweis der tatsächlichen Vorbelastung nicht in Betracht, wenn die Steuer "anhand der prozentualen Belastung mit belgischer Körperschaftsteuer vom jeweiligen Jahresabschluss zuzüglich der belgischen Körperschaftsteuer des entsprechenden Jahres berechnet" worden ist und zudem Steuerbelastungen ausgewiesen werden, die nicht mit dem nominellen Körperschaftsteuersatz übereinstimmen. Auch steht einer Anrechnung entgegen, wenn die vorgelegten Unterlagen keine einer inländischen Kapitalgliederung entsprechenden Informationen enthalten.

Normenkette:

EStG a.F. § 36 Abs 2 Satz 2 Nr 3; AO § 175 Abs 2 Satz 2; EGAO Art 97 § 9 Abs 3; EStG a.F. § 20 Abs 1 Nr 3;

Tatbestand: