Übernahme der Ausbildungskosten für Gesellschafter-Sohn
BFH, vom 27.12.1995 - Aktenzeichen 2I B 34/95
DRsp Nr. 1997/8291
Übernahme der Ausbildungskosten für Gesellschafter-Sohn
Ob das FG die Klage wegen des Fehlens einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung oder auf Grund des Fremdvergleichs abweist, steht im freien Entscheidungsermessen.