BFH vom 27.12.1995
2I B 34/95

Übernahme der Ausbildungskosten für Gesellschafter-Sohn

BFH, vom 27.12.1995 - Aktenzeichen 2I B 34/95

DRsp Nr. 1997/8291

Übernahme der Ausbildungskosten für Gesellschafter-Sohn

Ob das FG die Klage wegen des Fehlens einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung oder auf Grund des Fremdvergleichs abweist, steht im freien Entscheidungsermessen.