BVerfG - Beschluß vom 25.04.1991
2 BvR 1549/90
Normen:
BewG § 95 ; EStG § 5 Abs. 1 § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
HFR 1991, 721
Information StW 1991, 407
StE 1991, 206
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 29.05.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 85/84
BFH, vom 24.07.1990 - Vorinstanzaktenzeichen VIII R 226/84

Überprüfung der steuerlicher Anerkennung von Sonderbetriebsvermögen nach der Rechtsstellung als Gesellschafter einer Personengesellschaft

BVerfG, Beschluß vom 25.04.1991 - Aktenzeichen 2 BvR 1549/90

DRsp Nr. 2005/15716

Überprüfung der steuerlicher Anerkennung von Sonderbetriebsvermögen nach der Rechtsstellung als Gesellschafter einer Personengesellschaft

Soweit der Bundesfinanzhof einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Geschäftsanteilen der Genossen an der Genossenschaft verneint, stellt er darauf ab, daß die Beschwerdeführerinnen selbst nicht behauptet hätten, daß die Grundschulden bestellt worden seien, um ihre Geschäftsanteile an der Genossenschaft zu erhalten. Dies ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.

Normenkette:

BewG § 95 ; EStG § 5 Abs. 1 § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe: