FG Düsseldorf, vom 20.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 498/06
Übersehen einer offensichtlich einschlägigen, entscheidungserheblichen Vorschrift durch das Finanzgericht als Voraussetzung für eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung
BFH, Beschluss vom 18.12.2008 - Aktenzeichen IX B 117/08
DRsp Nr. 2009/3456
Übersehen einer offensichtlich einschlägigen, entscheidungserheblichen Vorschrift durch das Finanzgericht als Voraussetzung für eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung