FG Köln - Urteil vom 13.07.2023
1 K 1783/18
Normen:
EStG § 6b Abs. 3; EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5;

Übertragung einer in der Ergänzungsbilanz eines Kommanditisten gebildeten Rücklage auf ein Reinvestitionswirtschaftsgut einer Kommanditgesellschaft auf Aktien übertragen werden kann, an der dieser als Komplementär beteiligt ist

FG Köln, Urteil vom 13.07.2023 - Aktenzeichen 1 K 1783/18

DRsp Nr. 2023/16509

Übertragung einer in der Ergänzungsbilanz eines Kommanditisten gebildeten Rücklage auf ein Reinvestitionswirtschaftsgut einer Kommanditgesellschaft auf Aktien übertragen werden kann, an der dieser als Komplementär beteiligt ist

Tenor

1.

Der Feststellungsbescheid 2011 vom 19.11.2018 wird unter Berücksichtigung der erfolgsneutralen Ausbuchung der Rücklagen nach § 6b EStG i. H. v. insgesamt ... € und Fortführung der Rücklagen nach § 6b EStG i. H. v. insgesamt ... € dahingehend geändert, dass die festgestellten Veräußerungsgewinne

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für den Kläger zu 1. um ... €,

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für den Kläger zu 2. um ... € und

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für den Kläger zu 3. um ... €

herabgesetzt werden.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 6b Abs. 3; EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob eine in der Ergänzungsbilanz eines Kommanditisten gebildete Rücklage nach § 6b Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Streitjahres (EStG) auf ein Reinvestitionswirtschaftsgut einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) übertragen werden kann, an der dieser als Komplementär beteiligt ist.

1. 2. 3. 4. 5.