Der Feststellungsbescheid 2011 vom 19.11.2018 wird unter Berücksichtigung der erfolgsneutralen Ausbuchung der Rücklagen nach § 6b EStG i. H. v. insgesamt ... € und Fortführung der Rücklagen nach § 6b EStG i. H. v. insgesamt ... € dahingehend geändert, dass die festgestellten Veräußerungsgewinne
-für den Kläger zu 1. um ... €,
-für den Kläger zu 2. um ... € und
-für den Kläger zu 3. um ... €
herabgesetzt werden.
2.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
4.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob eine in der Ergänzungsbilanz eines Kommanditisten gebildete Rücklage nach § 6b Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Streitjahres (EStG) auf ein Reinvestitionswirtschaftsgut einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) übertragen werden kann, an der dieser als Komplementär beteiligt ist.
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