ArbG Ludwigshafen, vom 22.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 701/16
Umdeutung einer unzulässigen Hauptberufung in eine zulässige AnschlussberufungAuslegung des Vertragsinhalts bei einem Vertrag zugunsten DritterAbweichung von einem Vertrag zugunsten Dritter durch rechtsgeschäftliche Vereinbarungen der ArbeitsvertragsparteienWeisungsrecht des Arbeitgebers bezüglich des Ortes der Arbeitsleistung
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2017 - Aktenzeichen 6 Sa 241/17
DRsp Nr. 2019/10927
Umdeutung einer unzulässigen Hauptberufung in eine zulässige AnschlussberufungAuslegung des Vertragsinhalts bei einem Vertrag zugunsten DritterAbweichung von einem Vertrag zugunsten Dritter durch rechtsgeschäftliche Vereinbarungen der ArbeitsvertragsparteienWeisungsrecht des Arbeitgebers bezüglich des Ortes der Arbeitsleistung
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