BFH - Urteil vom 19.07.2012
II R 5/10
Normen:
AO § 128 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 03.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen IV 322/2005

Umdeutung eines Wertfortschreibungsbescheides in einen Nachfeststellungsbescheid

BFH, Urteil vom 19.07.2012 - Aktenzeichen II R 5/10

DRsp Nr. 2012/19795

Umdeutung eines Wertfortschreibungsbescheides in einen Nachfeststellungsbescheid

1. NV: Ein fehlerhafter Wertfortschreibungsbescheid kann ausnahmsweise in einen Nachfeststellungsbescheid umgedeutet werden, wenn beide Bescheide dieselben Feststellungen treffen und sich lediglich in ihrer Bezeichnung unterscheiden. 2. NV: Schulden, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern stehen, die zu einer ausländischen Betriebsstätte gehören und deshalb von der Vermögensteuer befreit sind, sind bei der Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens nicht abzuziehen. 3. NV: Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines beteiligten Gesellschafter stehen und dem Betrieb der atypisch stillen Gesellschaft oder der Mitunternehmerstellung des Gesellschafters dienen, sind bei der Aufteilung des Einheitswerts den jeweiligen Eigentümergesellschaftern vorab als Sonderbetriebsvermögen zuzurechnen. 4. NV: § 50d Abs. 10 EStG lässt die Zurechnung von Wirtschaftsgütern im Rahmen der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens unberührt.