1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 17.04.2023, Az.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Wert von 9.678,06 €.
I.
Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung zugunsten der Nebenintervenientin.
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