LG Itzehoe, vom 10.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 149/14
SchlHOLG, vom 29.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 11 U 6/16
Umfang der in den Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs fallenden einem ordentlichen Kaufmann zumutbaren Maßnahmen für die Untersuchungsobliegenheit nach § 377 Abs. 1 HGB
BGH, Urteil vom 06.12.2017 - Aktenzeichen VIII ZR 246/16
DRsp Nr. 2018/750
Umfang der in den Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs fallenden einem ordentlichen Kaufmann zumutbaren Maßnahmen für die Untersuchungsobliegenheit nach § 377 Abs. 1HGB
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