FG Köln - Urteil vom 11.12.2014
10 K 2892/14
Normen:
EStG § 3c Abs 1 Satz 1;

Umfang der mit steuerfreien ausländischen Einnahmen zusammenhängenden Betriebsausgaben

FG Köln, Urteil vom 11.12.2014 - Aktenzeichen 10 K 2892/14

DRsp Nr. 2015/5780

Umfang der mit steuerfreien ausländischen Einnahmen zusammenhängenden Betriebsausgaben

Aufwendungen für Löhne, Raumkosten, allgemeine Versicherungen und Beiträge, Werbe- und Reisekosten und Zinsen, die sich nicht eindeutig den steuerpflichtigen bzw. steuerfreien ausländischen Umsätzen zuordnen lassen, unterliegen anteilig dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 Satz 1 EStG auch dann, wenn diese Ausgaben auch dann angefallen wären, wenn der Steuerpflichtige ausschließlich steuerfreie Einnahmen erzielt hätte. Insoweit ist eine Aufteilung solcher Gemeinkosten entsprechend dem Verhältnis der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Einnahmen rechtmäßig (Abweichung von BFH v. 27.7.2011 - I R 32/10, BStBl. II 2014, 513).

Normenkette:

EStG § 3c Abs 1 Satz 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, in welchem Umfang Betriebsausgaben mit steuerfreien ausländischen Einnahmen zusammenhängen und deshalb in Deutschland nicht steuermindernd zu berücksichtigen sind.

Klägerin ist eine GmbH, die lediglich über eine inländische Betriebsstätte verfügt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin sind der Kauf, Verkauf, die Herstellung von Gebäuden und die Vermietung von Grundstücken.