OLG Saarbrücken - Urteil vom 14.06.2023
1 U 91/22
Normen:
ZPO § 935; ZPO § 940; ZPO § 51; HGB § 115 Abs. 1 Hs. 2;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 09.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen O 20/22

Umfang der Prozessführungsbefugnis des Fremdgeschäftsführers eine GmbHZulässigkeit einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung von Ansprüchen der GmbH gegen einen weiteren zur Abberufung anstehenden Geschäftsführer

OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.06.2023 - Aktenzeichen 1 U 91/22

DRsp Nr. 2023/12944

Umfang der Prozessführungsbefugnis des Fremdgeschäftsführers eine GmbH Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung von Ansprüchen der GmbH gegen einen weiteren zur Abberufung anstehenden Geschäftsführer

1. Der von einem Fremdgeschäftsführer einer GmbH in eigenem Namen eingereichte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen seinen Mitgeschäftsführer ist mangels Prozessführungsbefugnis unzulässig, soweit der Antrag allein auf die Sicherung etwaiger materieller Ansprüche und Rechte der GmbH abzielt, denn die Befugnis zur zwangsweisen Sicherung von solchen Ansprüchen und Rechten, die nur im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und dem in Anspruch genommenen Mitgeschäftsführer bestehen können, steht einem reinen Fremdgeschäftsführer nicht zu. 2. Eine Prozessführungsbefugnis lässt sich in einem solchen Fall insbesondere weder aus den Grundsätzen der "actio pro socio" noch aus den Grundsätzen der "actio pro societate" herleiten, da dem schon jeweils entgegensteht, dass die als Klagepartei auftretende Person nicht unmittelbarer Gesellschafter der betroffenen Gesellschaft ist.