Der als Unternehmer tätige Kläger verlangt vom beklagten Steuerberater Schadensersatz, weil er wegen dessen fehlerhafter Beratung keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer für die Anschaffung eines Betriebsgrundstücks erlangt habe.
Auf Anraten des Beklagten nahm der Kläger im März 1980 eine Betriebsaufspaltung vor. Er gründete eine Produktions- und eine Handels-GmbH, deren Stammkapital jeweils von ihm zu 90 % und von seiner Ehefrau zu 10 % gehalten wurde. Das bis dahin geführte einzelkaufmännische Unternehmen blieb als Grundstückseigentümer erhalten und verpachtete das Betriebsgrundstück an die Produktions-GmbH.
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