BFH vom 25.07.1991
XI R 27/89
Normen:
FGO § 118 Abs. 2 ; AO 1977 § 162 ; EStG § 7b;

Umfang der tatsächlichen Feststellungen - Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen durch Geldverkehrsrechnung - Berücksichtigung von in der Baukostenaufstellung fehlenden Gewerken bei der AfA-Bemessungsgrundlage

BFH, vom 25.07.1991 - Aktenzeichen XI R 27/89

DRsp Nr. 2000/7568

Umfang der tatsächlichen Feststellungen - Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen durch Geldverkehrsrechnung - Berücksichtigung von in der Baukostenaufstellung fehlenden Gewerken bei der AfA-Bemessungsgrundlage

»1. Tatsächliche Feststellungen i.S. von § 118 Abs. 2 FGO umfassen neben den eigentlichen für die Entscheidung des FG maßgeblichen Tatsachen auch die sog. Schlussfolgerungen tatsächlicher Art, die das FG aufgrund des festgestellten Sachverhaltes im Rahmen der ihm obliegenden Tatsachenwürdigung (Beweiswürdigung) zieht. Eine Bindung des Revisionsgerichts liegt selbst dann vor, wenn die Gesamtwürdigung des FG nicht zwingend, sondern nur möglich ist. Wird bei einem Steuerpflichtigen ein ungeklärter Vermögenszuwachs festgestellt, so kann das FG den Schluss ziehen, dass dieser Vermögenszuwachs aus bisher unversteuerten Einnahmen stammt. Hier: Folgerung, dass der ungeklärte Vermögenszuwachs bei einem arbeitslosen Fliesenleger aus selbständiger Schwarzarbeitertätigkeit stammt (vgl. Rechtsprechung: BFH, FG, BVerfG).