Die Beschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist begründet. Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist aufzuheben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen (§
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|