Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21.07.2022 - 13 K 683/22 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Einkommensteuerbescheide der Streitjahre 2001 bis 2008. Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang.
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