FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 02.09.2010
4 K 115/06
Normen:
UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 ; InsO § 38 ; InsO § 103;

Umsatzsteuer als Insolvenzforderung bei Erfüllungsablehnung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.09.2010 - Aktenzeichen 4 K 115/06

DRsp Nr. 2010/18799

Umsatzsteuer als Insolvenzforderung bei Erfüllungsablehnung

Lehnt der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 103 InsO die Erfüllung eines gegenseitigen, noch nicht vollständig erfüllten Werkvertrages ab, so beschränkt sich der Leistungsaustausch auf die bis zur Insolvenzeröffnung erbrachten Arbeiten. Die hierauf entfallende Umsatzsteuer gehört auch dann zu den Insolvenzforderungen i.S.d. § 38 InsO, wenn der Insolvenzverwalter für die Fortsetzung der Arbeiten mit dem Auftraggeber einen neuen Vertrag abschließt.

Normenkette:

UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 ; InsO § 38 ; InsO § 103;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob Umsatzsteuer aus Abschlagsrechnungen für Bauleistungen während der vorläufigen Insolvenzverwaltung als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzforderung geltend zu machen ist.