Umsatzsteuererklärung 2022: Beachten Sie diese Neuerungen schon jetzt!

Auch wenn sich die Vordrucke für die Umsatzsteuererklärung 2022 im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert haben, sind doch zahlreiche Rechtsänderungen zu beachten. Der folgende Beitrag bringt die wesentlichen Neuerungen für Sie auf den Punkt.

Muster der Umsatzsteuererklärung 2022

Das BMF hat die Muster der Umsatzsteuererklärung 2022 und die dazugehörige Anleitung neu bekanntgegeben (BMF-Schreiben v. 23.12.2021 - III C 3 - S 7344/19/10002 :003).

Die Änderungen im Vergleich zum Vorjahr sind überschaubar: Zu berücksichtigen ist, dass der pauschale Umsatzsteuersatz für landwirtschaftliche Umsätze ab 2022 von 10,7 % auf 9,5 % gesenkt wurde. Zudem wurden die Erläuterungen zu den Zeilen 61 bis 65 neu gefasst (steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug). Hier heißt es nun: In Zeile 63 sind steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen i.S.d. § 6a Abs. 1 und 2 UStG an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) einzutragen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG). Das gilt - ausgenommen sind innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge - nicht für Kleinunternehmer, die § 19 Abs. 1 UStG anwenden. Über die in Zeile 63 einzutragenden Lieferungen sind Zusammenfassende Meldungen (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.