Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.12.2019 – 6 K 1056/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten um die umsatzsteuerrechtliche Einordnung sog. "Marktgebühren" von Erzeugergemeinschaften.
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