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1991
BGH
BGH - Urteil vom 21.11.1991
VII ZR 4/90
Normen:
BGB
§
249
, §
252
;
UStG
§
1
;
Fundstellen:
BauR 1992, 231
DRsp I(123)361b
NJW 1992, 1620
NJW-RR 1992, 411
ZfBR 1992, 69
Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns
BGH,
Urteil
vom 21.11.1991
- Aktenzeichen VII ZR 4/90
DRsp Nr. 1992/470
Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns
Auf Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns fällt keine erstattungsfähige Umsatzsteuer an.
Normenkette:
BGB
§
249
, §
252
;
UStG
§
1
;
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