1. Die Vereinbarung einer zivilrechtlich zulässigen Umsatztantieme für einen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer kann steuerlich nur unter besonderen Voraussetzungen anerkannt werden.2. Ein besonderer Grund für die Gewährung einer Umsatztantieme ist, wenn die mit der variablen Vergütung angestrebte Leistungssteigerung durch eine Gewinntantieme nicht zu erreichen wäre.
Für die Praxis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.