Der Senat beabsichtigt, die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 13. Zivilsenat - vom 17. Oktober 2016 gemäß § 552a ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten aus abgetretenem Recht der B. AG (im Folgenden: B. ) auf Zahlung von 12.683,33 € nebst Zinsen und vorgerichtlicher Anwaltskosten in Anspruch.
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