I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --eine KG-- wurde am 2. Mai 1986 gegründet; sie ist durch Umwandlung aus der I-GmbH entstanden. Die Umwandlung erfolgte unter Ausschluß der Abwicklung durch Übertragung des Vermögens und der Schulden der GmbH auf der Grundlage der Umwandlungsbilanz zum 31. Dezember 1985. In diesem Zeitpunkt war der spätere persönlich haftende Gesellschafter D der Klägerin mit 330 800 DM, die spätere Kommanditistin P mit 159 200 DM am Stammkapital der I-GmbH von 490 000 DM beteiligt. Die Geschäftsanteile befanden sich im Privatvermögen der Gesellschafter. Die Anschaffungskosten für die Anteile betrugen 1 681 018,78 DM (bei D) und 640 000 DM (bei P).
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