Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Speyer vom 15.06.2021 wird zurückgewiesen.
2.Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen zu 2) bis 5); der Beigeladene zu 1) trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
3.
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