Die Revisionen des Angeklagten und der Nebenbeteiligten gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 9. Juni 2020 werden als unbegründet verworfen.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 600 Euro verurteilt. Gegen die Nebenbeteiligte hat es eine Geldbuße von 10.000 Euro festgesetzt. Die jeweils auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen des Angeklagten und der Nebenbeteiligten bleiben ohne Erfolg.
I.
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