FG München - Urteil vom 10.12.2002
2 K 2483/99
Normen:
AO § 150 Abs. 1 ; AO § 169 ; AO § 170 ; AO § 172 Abs. 1 Nr. 2c ; AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; AO § 8 ; EStG § 1 Abs. 1 ; EStG § 1 Abs. 4 ; EStG § 25 Abs. 3 S. 1 ; EStG § 49ff ; EstDV § 56 Abs. 2 ;

Unbeschränkte Steuerpflicht; Darlegungslast für inländischen Wohnsitz; Bestandskräftiger EInkommensteuerbescheid über beschränkte Steuerpflicht

FG München, Urteil vom 10.12.2002 - Aktenzeichen 2 K 2483/99

DRsp Nr. 2003/581

Unbeschränkte Steuerpflicht; Darlegungslast für inländischen Wohnsitz; Bestandskräftiger EInkommensteuerbescheid über beschränkte Steuerpflicht

1. Die Festsetzungsverjährung wird auch durch die Abgabe einer Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige in Lauf gesetzt. 2. Ein Bescheid über die unbeschränkte Steuerpflicht kann nur erlassen werden, wenn eine Änderungsmöglichkeit der AO für den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid über die beschränkte Steuerpflicht besteht. 3. Zur Annahme eines inländischen Wohnsitzes muss die Verfügungsbefugnis über eine inländische Wohnung feststehen, lediglich die Entscheidung über die tatsächliche Nutzung kann auf Indizien gestützt werden. 4. Für die Begründung eines inländischen Wohnsitzes trägt das Finanzamt die Darlegungslast. 5. Ein Bescheid über die unbeschränkte Steuerpflicht kann nur erlassen werden, wenn eine Änderungsmöglichkeit der AO für den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid über die beschränkte Steuerpflicht besteht.

Normenkette:

AO § 150 Abs. 1 ; AO § 169 ; AO § 170 ; AO § 172 Abs. 1 Nr. 2c ; AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; AO § 8 ; EStG § 1 Abs. 1 ; EStG § 1 Abs. 4 ; EStG § 25 Abs. 3 S. 1 ; EStG § 49ff ; EstDV § 56 Abs. 2 ;

Tatbestand: