FG Köln - Urteil vom 14.11.2013
15 K 2659/10
Normen:
UStG § 17 Abs 2 Nr 1;

Uneinbringlichkeit einer Forderung nach Novation

FG Köln, Urteil vom 14.11.2013 - Aktenzeichen 15 K 2659/10

DRsp Nr. 2014/2923

Uneinbringlichkeit einer Forderung nach Novation

Die Umwandlung einer Forderung aus einer steuerpflichtigen Lieferung oder sonstigen Leistung in ein Darlehen (Novation) stellt noch keine endgültige Vereinnahmung des Entgelts dar, mit der Folge der Uneinbringlichkeit i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG bei Ausfall des Darlehens.

Normenkette:

UStG § 17 Abs 2 Nr 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Berechtigung des Beklagten, eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs für den Besteuerungszeitraum 2007 durchzuführen.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH – und unterhält u.a. Geschäftsbeziehungen zur A Import & Export GmbH (2009 umfirmiert in A GmbH und so auch im Folgenden bezeichnet). Diese erbrachte in den Jahren 2005-2007 umsatzsteuerpflichtige Lieferungen an die Klägerin.