BFH - Urteil vom 13.12.2000
X R 69/97
Normen:
EStG § 10h;
Fundstellen:
BB 2001, 1030
BFH/NV 2001, 960
BFHE 194, 143
BStBl II 2001, 596
DStZ 2001, 522
NZM 2002, 37
Vorinstanzen:
FG Hessen,

Unentgeltliche Wohnungsüberlassung an Angehörige

BFH, Urteil vom 13.12.2000 - Aktenzeichen X R 69/97

DRsp Nr. 2001/8052

Unentgeltliche Wohnungsüberlassung an Angehörige

»Die Überlassung einer Wohnung ist nicht "voll unentgeltlich" i.S. des § 10h Satz 2 Nr. 4 EStG, wenn der nutzungsberechtigte Angehörige dem Eigentümer für den Ausbau der Wohnung ein zinsloses Darlehen gewährt.«

Normenkette:

EStG § 10h;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eigentümer eines von ihnen bewohnten Hauses in B, dessen Dachgeschoss sie in den Jahren 1992 bis 1994 mit einem Kostenaufwand von 289 149 DM zu einer Wohnung umgebaut und ihrer Tochter seit Oktober 1994 zu Wohnzwecken überlassen haben. Zur Finanzierung setzten die Kläger eigene Mittel in Höhe von 175 000 DM, Fremddarlehen in Höhe von 29 350 DM und ein zinsloses --im Jahre 2004 rückzahlbares-- Darlehen in Höhe von 115 000 DM ein, das die Tochter dem Kläger aufgrund eines Darlehensvertrages vom 15. Juli 1993 gewährt hatte.